UPS-Erklärung zur Briefwahl

Lesen Sie die UPS-Erklärung zu Briefwahlunterlagen, die von einem privaten Kurierdienst zugestellt wurden.
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„Die Stimmabgabe bei der Wahl ist eine unserer wichtigsten Bürgerpflichten. Jeder Bundesstaat ist für seine eigenen Regeln in Bezug auf Briefwahlstimmen zuständig und die Anforderungen für deren Gültigkeit unterscheiden sich stark von Bundesstaat zu Bundesstaat. Auch wenn es hierfür keine einheitlichen Regelungen gibt, befolgt UPS stets alle geltenden Gesetze und Vorschriften. Alle berechtigten Wähler sollten sich an die bundesstaatlichen Behörden wenden, die diese Regeln festlegen, um herauszufinden, ob sie einen von einem privaten Kurierdienst zugestellten Wahlschein akzeptieren werden.“

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